
Dieses Urteil könnte für Volkswagen teuer werden: Der EuGH stellt klar, dass Abschalteinrichtungen in Diesel-Autos rechtswidrig sind, sofern sie "einen überwiegenden Teil des Jahres" einen höheren Ausstoß von Schadstoffen zulassen. Ob dies im Einzelfall so ist, entscheiden nationale Gerichte.